Herr Beckstein hätte gern ein Gesetz, das da lautet:
Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."
Ich bin ja kein Fan von Counter-Strike, aber das Gesetz ist wirklich Kappes. Nicht nur inhaltlich, sondern auch von der Formuliereung her. Wie übe ich denn mit Counter-Strike Gewalttätigkeiten gegen Menschen aus? Mit der Schachtel zuschlagen? Oder gegen “menschenähnliche Wesen”? Was sind überhaupt “menschenähnliche Wesen”? Affen? Aliens? Gibt es die überhaupt? Und wenn ja, gilt dann die Menschenwürde für sie? Oder gar nur die Würde der menschenähnliche Wesen, die ja das Grundgesetz gar nicht garantiert?
Fragen über Fragen, Herr Beckstein!